Wichtig

Sehr geehrte Mitglieder,
liebe Schüler und Sponsoren

Bitte berücksichtigen Sie, dass

  • Mitgliederbeiträge
  • Schulgebühren
  • Spenden etc.
die an die bulgarische Schule entrichtet wurden, gem § 10 Nr. 7 EStG als Sonderausgaben bie Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können.
Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an Fr. Nadja Borissova von der BBC Treuhand und Steuerberatungsgesellschaft mbH www.bbc-company.de und Mag. jur. Anna Bambalska von der Rechtsanwaltskanzlei Marzillier, Dr.Meier, Dr.Guntner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.bulgarischekanzlei.de